Pfad zum aktuellen Dokument: / Path to current document: Startseite > Infos zur iMOVE-Datenbank > Qualitätskriterien
>> Qualitätskriterien für Weiterbildungsanbieter
Die in der iMOVE-Datenbank registrierten Bildungseinrichtungen verpflichten sich, die folgenden Qualitätskriterien der iMOVE Weiterbildungsdatenbank einzuhalten.
- Die Bildungseinrichtung besteht seit mindestens fünf Jahren und gewährleistet damit ausreichende Erfahrung in ihrem Tätigkeitsbereich.
- Die Einrichtung hat mindestens fünf fest angestellte Mitarbeiter.
- Die Einrichtung arbeitet unabhängig und selbständig. Die Bildungsangebote sind politisch, konfessionell und weltanschaulich neutral.
- Die Leitung der Einrichtung ist aufgrund ihrer Ausbildung und/oder Berufserfahrung befähigt, die Einrichtung wirtschaftlich zu führen. Sie trägt dafür Sorge, dass die internen organisatorischen Voraussetzungen für internationale Aktivitäten der Einrichtungen gegeben sind.
- Das Lehrpersonal verfügt über die fachliche, methodische, persönliche, soziale, sprachliche und interkulturelle Kompetenz, um die angebotene Dienstleistung kundenorientiert durchführen zu können. Um diese Kompetenzen zu entwickeln und zu erweitern, unterstützt die Leitung der Einrichtung die Weiterbildung des Personals.
- Die Einrichtung verfügt über ein hohes Maß an Qualitätsbewusstsein, das sich in einem internen Qualitätsmanagementsystem niederschlägt. Die Leitung der Einrichtung trägt dafür Sorge, dass dieses durchgesetzt und eingehalten wird. Sie stellt sicher, dass alle Mitarbeiter auf die kontinuierliche Verbesserung von Prozessen und Ergebnissen hinwirken. Grundsätze zur Qualitätssicherung und -entwicklung liegen schriftlich vor.
- Bei der Entwicklung, Durchführung und Evaluation der angebotenen Bildungsdienstleistungen sowie bei der Kundenberatung stehen die Interessen und Ziele der Kunden im Vordergrund. Zur Bedarfsanalyse werden regelmäßig Marktrecherchen durchgeführt.
- Die eingesetzten Lehr- und Lernmaterialien entsprechen inhaltlich, methodisch und technisch dem aktuellen Stand und orientieren sich an den Bedürfnissen der Kunden.
- Es wird gewährleistet, dass der zeitliche Umfang sowie die angewandten Methoden in einem angemessenen Verhältnis zu den Lernzielen, Interessen und Möglichkeiten der Kunden sowie den zu vermittelnden Inhalten stehen.
- Die Einrichtung berücksichtigt bei der Entwicklung ihrer Angebote aktuelle Arbeitsmarktentwicklungen sowie berufliche Qualifikationsanforderungen im jeweiligen Zielland und gewährleistet einen hohen Praxisbezug.
- Den angebotenen Bildungsdienstleistungen liegen qualifizierte Lehr- und Ablaufpläne zugrunde.
- Die Teilnehmer einer Bildungsmaßnahme erhalten eine Teilnahmebescheinigung oder ein Zertifikat. Eine Teilnahmebescheinigung enthält mindestens die Bezeichnung der Maßnahme, das Thema, den Zeitraum der Veranstaltung und ggf. Unterrichtsstunden sowie Ort der durchgeführten Maßnahme. Ein Zertifikat enthält darüber hinaus aussagekräftige Informationen zum Inhalt der Maßnahme.
- Zur nachhaltigen Kontrolle des Lernerfolges kommt ein umfassendes Evaluierungskonzept zum Einsatz. Dazu gehören eine regelmäßige, der jeweiligen Bildungsmaßnahme angepasste Lernerfolgskontrolle sowie eine Evaluierung nach Abschluss der Maßnahme unter Einbeziehung der Teilnehmer. Mehrmals durchgeführte Maßnahmen werden mindestens einmal umfassend evaluiert.
- Die Preise der angebotenen Dienstleistungen sind marktgerecht und richten sich an den Gegebenheiten im Zielland aus.
- Die Einrichtung verfügt über kundengerechte Informationsmaterialien, die Angaben enthalten zu Namen und Adresse der Einrichtung, Rechtsform und Träger, Zielsetzung, Arbeitsbereiche und Kernkompetenzen sowie Verantwortliche und/oder Ansprechpartner.
- Informationsmaterialien einschließlich Internetseite stehen mindestens in Englisch, möglichst aber in der Sprache des Ziellandes zur Verfügung.
- Je nach angebotener Dienstleistung werden Kunden informiert über:
- Ort, Zeit, Dauer
- Ziel und ggf. Abschluss
- Zielgruppe
- Lehrpersonal
- Inhalte und Methoden
- Betreuung
- Teilnahmevoraussetzungen
- Kosten
- Geschäfts/Teilnahmebedingungen
- Vor Beginn einer Bildungsmaßnahme haben die Kunden die Möglichkeit, sich sachkundig über Anforderungen und mögliche Anwendungen der vermittelten Qualifikationen beraten zu lassen.
- Informations- und Werbematerialien sowie entsprechende Maßnahmen sind wahrheitsgemäß und wecken keine unerfüllbaren Erwartungen.
- Die Bildungseinrichtung ist keine Tochtergesellschaft/Filiale eines ausländischen Unternehmens oder eines international tätigen Franchising-Unternehmens. Die Bildungseinrichtung ist kein reines Consulting-Unternehmen.
- Gegen das Unternehmen wurde innerhalb der letzten fünf Jahre weder ein Konkurs- bzw. Insolvenzverfahren noch ein Vergleichsverfahren eröffnet, bzw. mangels Masse abgewiesen und im Handelsregister war oder ist keine Liquidation eingetragen.
Stand: April 2005








